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Lohnpfändung

Aug 02, 2023Aug 02, 2023

Arbeitgeber haben nun die Möglichkeit, Lohnpfändungen elektronisch vorzunehmen. Dies können Sie tun, indem Sie auf Ihr Employer Self-Service (ESS)-Portal zugreifen und das auswählenLohnpfändungen Link unter dem Abschnitt „Erforderliche Maßnahmen“. Lohnpfändungen können auch über Ihren Lohn- und Gehaltsabrechnungsdienstleister/Drittanbieter erfolgen, indem Sie dem Link „Gastzahlung“ folgen, wenn dieser keinen Zugriff auf Ihr ESS-Portal hat. Von jedem Ort aus geben Sie die Informationen zu den Personen ein, für die Sie eine Zahlung leisten möchten, und werden zum Online-Zahlungsportal weitergeleitet, um die Zahlung vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass DEW SC.GOV für Online-Zahlungen verwendet.*

Für hilfreiche Benutzerhandbücher, die erklären, wie Sie elektronische Lohnpfändungen über das ESS-Portal oder als Gastzahlung durchführen, klicken Sie bitte auf das Symbol „PDF-Anleitungen“. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die DEW-Abteilung für Arbeitslosenversicherung, indem Sie die gebührenfreie Servicenummer für Antragsteller unter 1-866-831-1724 anrufen und den Anweisungen folgen, um mit einem Vertreter zu sprechen. Die Serviceline ist werktags zwischen 8 und 16 Uhr erreichbar

* SC.GOV erhebt eine Servicegebühr für beide Online-Zahlungsarten mit Kredit-/Debitkarte und elektronischem ACH-Scheck. Für weitere Informationen zu Servicegebühren wenden Sie sich bitte an SC.GOV unter 1-803-771-0131 x-1.

Lohnpfändungen* * SC.GOV erhebt eine Servicegebühr für beide Online-Zahlungsarten mit Kredit-/Debitkarte und elektronischem ACH-Scheck. Für weitere Informationen zu Servicegebühren wenden Sie sich bitte an SC.GOV unter 1-803-771-0131 x-1.